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Der von Prof. Dr. Willy Spannowsky und Herrn Jens Saurenhaus herausgegebene Beck´sche Online-Kommentar zum Bauordnungsrecht Nordrhein-Westfalen ist erschienen.
Mitautoren:
Die Landesregierung legt fristwahrend Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster zum Luftreinhalteplan Aachen ein. Im Urteil nicht berücksichtigt wurde die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, wonach Fahrverbote bei Werten nicht über 50 µg/m3 in der Regel unverhältnismäßig sind. Hier ist auch geregelt, dass nachgerüstete und Euro 6-Fahrzeuge von potentiellen Fahrverboten ausgenommen wären.
Vergaberecht. Auch im Investorenauswahlverfahren gilt: Wenn ein Bieter einen Verstoß gegen Verfahrensvorschriften nicht rügt, kann er sich später vor Gericht nicht auf diesen Fehler berufen.
Es wird kein zonales Fahrverbot in Köln geben, wie es das Verwaltungsgericht zuvor angeordnet hatte. Dies ist das Ergebnis des Urteils des Oberverwaltungsgerichts vom Donnerstag 12. September 2019 zur Klage gegen den Kölner Luftreinhalteplan. Zugleich hat das Gericht die Überarbeitung des Luftreinhalteplans angeordnet.