header bundesverfassungsgericht

Beiträge aus allen Kompetenzfeldern

 
Am 17. April 2018 hatte das Landeskabinett die Einleitung eines Änderungsverfahrens für den LEP NRW beschlossen, um mehr Freiräume für Kommunen, Wirtschaft und Bevölkerung zu schaffen. Hierzu wurde im Sommer 2018 ein Beteiligungsverfahren durchgeführt. Auf Basis der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen hat das Landeskabinett am 19. Februar 2019 den entsprechenden Entwurf beschlossen. Der Landtag hat diesem Entwurf am 12.07.2019 zugestimmt. Die Änderung des Landesentwicklungsplans tritt am Tag nach der am 5. August 2019 erfolgenden Veröffentlichung im Gesetzes- und Verordnungsblatt in Kraft.

Umweltministerin Ursula Heinen-Esser: "Wir sehen unsere Rechtsauffassung zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit von Fahrverboten bestätigt. Aber wir sind noch nicht am Ziel. Das vom OVG benannte neue Instrument einer Stufenlösung werden wir intensiv prüfen."

Die Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB ist wie in den vergangenen Jahren auch 2019 wieder ausgezeichnet worden.  Prof. Dr. Heribert Johlen ist vom Handelsblatt und Best Lawyers auch in diesem Jahr wieder in den Rechtsgebieten Baurecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht in die Liste „DEUTSCHLANDS BESTE ANWÄLTE 2019“ aufgenommen worden. Dr. Christian Giesecke  wurde  erstmals in diesem Jahr als einer von Deutschlands besten Anwälten im Umweltrecht ausgezeichnet.

 „Der Staat ist zuallererst ein freiheitlicher Rechtsstaat, der die Rechte und Würde seiner Bürger gewährt und sichert.“

Unter dem Motto „Verwaltung, Verwaltungsgerichtsbarkeit und Anwaltschaft im Rechtsstaat“ fand die diesjährige Frühjahrstagung statt, zu der die Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht des Deutschen Anwaltsverein – Landesgruppe NRW und das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen am 12.07.2019 eingeladen hatten.

Back to top

Wir setzen für die technisch fehlerfreie Funktion der Website einen "Session-Cookie" sowie einen Cookie zur Sprachwahlsteuerung ein. Diese gewährleisten die Funktionsweise unserer Webdienste. Mit der Nutzung unserer Internetseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies verwenden. Weitere Cookie-Funktionen (z. B. für Statistiken und Marketingzwecke) werden nicht genutzt.