header bundesverfassungsgericht

Beiträge aus allen Kompetenzfeldern

In dem Verfahren der Deutschen Umwelthilfe gegen das Land NRW auf Fortschreibung des Luftreinhalte­plans für die Stadt Köln findet die mündliche Verhandlung am 12. September 2019, beginnend um 10:00 Uhr, im Sitzungssaal I statt. Das Gericht beabsichtigt, am Ende der Sitzung eine Entscheidung zu verkünden (Aktenzeichen: 8 A 4775/18; I. Instanz: VG Köln 13 K 6684/15).

Eigentümer umliegender Grundstücke können Rücksichtnahme nur insoweit fordern, als auch die bauliche Nutzung ihres eigenen Grundstücks zur Bestimmung der näheren Umgebung beiträgt oder jedenfalls selbst davon geprägt wird. Verkehrsflächen stehen für eine Bebauung indes nicht zur Verfügung.

Der Planfeststellungsbeschluss der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 30. April 2018 für den Neubau der Bundesautobahn A 39 nördlich von Wolfsburg ist rechtswidrig und darf nicht vollzogen werden. So entschied das Bundesverwaltungsgericht am 11.07.2019 in Leipzig (Az.: BVerwG 9 A 13.18).

 
Am 17. April 2018 hatte das Landeskabinett die Einleitung eines Änderungsverfahrens für den LEP NRW beschlossen, um mehr Freiräume für Kommunen, Wirtschaft und Bevölkerung zu schaffen. Hierzu wurde im Sommer 2018 ein Beteiligungsverfahren durchgeführt. Auf Basis der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen hat das Landeskabinett am 19. Februar 2019 den entsprechenden Entwurf beschlossen. Der Landtag hat diesem Entwurf am 12.07.2019 zugestimmt. Die Änderung des Landesentwicklungsplans tritt am Tag nach der am 5. August 2019 erfolgenden Veröffentlichung im Gesetzes- und Verordnungsblatt in Kraft.

Back to top

Wir setzen für die technisch fehlerfreie Funktion der Website einen "Session-Cookie" sowie einen Cookie zur Sprachwahlsteuerung ein. Diese gewährleisten die Funktionsweise unserer Webdienste. Mit der Nutzung unserer Internetseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies verwenden. Weitere Cookie-Funktionen (z. B. für Statistiken und Marketingzwecke) werden nicht genutzt.