AKTUELLES
Beiträge aus allen Kompetenzfeldern
Im Verfahren der Deutschen Umwelthilfe gegen das Land NRW auf Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Essen haben sich die Beteiligten auf konkrete Maßnahmen zur Einhaltung des Immissionsgrenzwerts für Stickstoffdioxid verständigt. Die Deutsche Umwelthilfe, das Land NRW und die Stadt Essen haben einen Vergleichsvorschlag des 8. Senats des Oberverwaltungsgerichts NRW angenommen.
Am 22. November 2019 hat das Verwaltungsgericht (VG) Schleswig beschlossen (Az. 3 A 113/18), den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anzurufen, um klären zu lassen, unter welchen Voraussetzungen weiterhin Abschalteinrichtungen zulässig sind und ob die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) gegen deren Zulassung klagebefugt ist. Das Verfahren wurde bis zur EuGH-Entscheidung ausgesetzt.
Bei der Offenlagebekanntmachung von Bebauungsplänen muss nicht angegeben werden, ob es sich bei den umweltbezogenen Informationen um Sachverständigengutachten, private Stellungnahmen oder ähnliches handelt.