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Die gesetzlich geregelte Obliegenheit der Beamten, Unfälle beim Dienstvorgesetzten zu melden, aus denen Unfallfürsorgeansprüche entstehen können, besteht unabhängig davon, ob der Dienstvorgesetzte bereits Kenntnis von dem Unfall hat. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
Exklusiv für Focus hat das Hamburger Statistikunternehmen Statista die Top-Wirtschaftskanzleien in 26 Fachbereichen ermittelt. Lenz und Johlen gehört wie in den Vorjahren auch 2018 wieder zu den Top-Wirtschaftskanzleien Deutschlands im Baurecht und im Umweltrecht.
Die Auszeichnungen resultieren aus aus einer Kollegenbefragung. Die Teilnehmer der Befragung gaben mehr als 17.000 relevante Empfehlungen ab. Eigenempfehlungen und Empfehlungen aus der eigenen Kanzlei fanden dabei keine Berücksichtigung. Lenz und Johlen wurde "häufig von Kollegen empfohlen" und liegt damit im oberen Viertel bei den TOP 25 Prozent.
Das von Lenz und Johlen vertretene Land Nordrhein-Westfalen muss nicht mit einem Zwangsgeld wegen unzureichender Befolgung der gerichtlichen Entscheidungen zum Luftreinhalteplan Düsseldorf rechnen. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf im Anschluss an den im August durchgeführten Erörterungstermin mit Beschluss vom 06.09.2018 (Az: 3 M 123/18) entschieden und damit den entsprechenden Vollstreckungsantrag der Deutschen Umwelthilfe abgelehnt.