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Das VG Düsseldorf hatte kürzlich über einen immer häufiger auftretenden Streit zwischen Fördermittelempfänger und Fördermittelgeber zu entscheiden: Sind gewährte Projektfördermittel wegen (schwerer) Verstöße gegen Vergaberecht zurückzugewähren? Die Rechtsprechung ist hier tendenziell eher strikt und gibt dem rückfordernden Fördermittelgeber meist recht. Das VG Düsseldorf bricht nun mit seinem Urteil vom 05.06.2013 (6 K 2273/12) eine Lanze für den Fördermittelempfänger und entscheidet, dass nicht jeder vermeintliche Verstoß gegen das Vergaberecht die Rückforderung von Fördermitteln rechtfertigt.
BGH-Entscheidung vom 30.11.2012
Beitrag von Rechtsanwalt Martin Hahn in der Immobilienzeitung vom 20.06.2013
Urteilsbesprechung von Rechtsanwalt Martin Hahn im Vergabeblog (OLG Schleswig, Beschluss v. 15.03.2013 - 1 Verg 4/12)