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Am 27.07.2013 ist das Erste Gesetz zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes vom 16.07.2013 in Kraft getreten. Die vom Landtag beschlossenen Änderungen betreffen die Rechtswirkungen von Bodendenkmälern, auch wenn sie nicht in die Denkmalliste eingetragen sind, ein neu eingerichtetes „Schatzregal“, die Betretungsrechte der Denkmalbehörden sowie die Kostentragung für die wissenschaftliche Untersuchung, die Bergung von Funden und die Dokumentation der Befunde, falls Bodendenkmäler verändert oder beseitigt werden sollen.

Beitrag von Rechtsanwalt Gerrit Krupp in der Immobilien Zeitung Nr. 34 vom 29.08.2013

 

Mit Rechtsverordnung vom 13.07.2013 hat die Landesregierung NRW den sachlichen Teilplan - großflächiger Einzelhandel - des Landesentwicklungsplans NRW erlassen. Nach den Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes NRW und des Oberverwaltungsgerichts NRW zu § 24 a LEPro (VerfGH NRW, Urteil vom 26.08.2009, Az. VerfGH 18/08  bzw. OVG NRW, Urteil vom 30.09.2009, Az.: 10 A 1676/08) und dem Auslaufen des LEPro am 31.12.2011 bestehen nun wieder landesplanerische Vorgaben. 

Aufsatz von Dr. Michael Oerder und Dr. Alexander Beutling in der Zeitschrift Baurecht

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