AKTUELLES
Beiträge aus allen Kompetenzfeldern
Im Auftrag der Energieagentur NRW hat Lenz und Johlen ein Rechtsgutachten über die formellen und materiellen Anforderungen an die Errichtung von Kleinwindenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen erstellt. Die Ausarbeitung soll als Leitfaden für die Genehmigungspraxis dienen. Sobald die Veröffentlichung des Rechtsgutachtens durch die Energieagentur NRW erfolgt ist, finden Sie hier einen entsprechenden Link.
Soeben erschienen ist im Deutschen Gemeindeverlag die 7. aktualisierte Auflage, 2014, des Lehrbuches von Rabe/Pauli/Wenzel
Bau- und Planungsrecht
Bei einer erneuten öffentlichen Auslegung eines geänderten Bebauungsplanentwurfs gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB kann bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Dabei müssen die Änderungen oder Ergänzungen, zu denen Stellungnahmen abgegeben werden können, mit hinreichender Deutlichkeit aus dem Planentwurf hervorgehen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 17.12.2013 (Az.: 4 A 1.13) auf eine Klage der Stadt Krefeld den Planfeststellungbeschluss für den Neubau der 380-kV- Höchstspannungsfreileitung zwischen Punkt Fellerhöfe und Punkt St. Tönis vom 07.11.2012 für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt.