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Beiträge aus allen Kompetenzfeldern

Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Urteil vom 14.11.2017 (Az.: 2 K 4269/17) die Klage der TRIWO GmbH gegen die durch Lenz und Johlen vertretene Stadt Bergisch Gladbach abgewiesen. Mit der Klage hatte die TRIWO GmbH versucht zu verhindern, dass die Stadt ihr Vorkaufsrecht über mehrere große Grundstücke ausübt, die zum Betriebsgelände der Firma Zanders GmbH gehören.

Die baurechtlichen Anforderungen an die Realisierung von Vorhaben unterliegen einer stetigen Fortentwicklung. Auch in diesem Jahr ist der Gesetzgeber nicht untätig geblieben und hat zahlreiche Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO) geändert und ergänzt. Aber auch das Bauvertragsrecht ändert sich zum 01.01.2018. Aus diesem Grund stand unser Inhouse-Seminar am 16.11.2017 unter dem Motto „BauGB-/BauNVO-Novelle - was ändert sich?“.

Im Rahmen unseres Inhouse-Seminars informierten unsere Fachanwälte über die neuen gesetzlichen Regelungen und deren Auswirkungen für die Praxis. Gemeinsam mit den teilnehmenden Investoren, Projektentwicklern und Architekten konnten in anschließenden Diskussionen die Erfahrungen aus der Praxis ausgetauscht werden.

Die Häfen- und Güterverkehr Köln AG kann ihr Projekt eines großen Containerterminals in Köl-Niehl planmäßig fortsetzen. Im Streit um die Entsorgung des auf dem Grundstück anfallenden Niederschlagswassers erließ jetzt das OVG Münster mit Beschluss vom 11.10.2017 - 15 B 10937177 - eine einstweilige Anordnung mit der Feststellung, dass das anfallende Niederschlagswasser nicht der städtischen Kanalisation zugeführt werden muss.

Seit dem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2013 - 4 CN 3/12 - steigen die Anforderungen an die im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorzunehmenden Bekanntmachungen.
In diesem Jahr befasste sich der VGH Kassel erstmals mit den notwendigen Inhalten der Bekanntmachungen von Bebauungsplänen, welche den naturschutzrechtlichen Ausgleich auf externen Flächen festsetzen. 

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