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Die Nordrhein-westfälische Landesregierung plant Änderungen des Landesentwicklungsplans (LEP NRW) betreffend die Windenergienutzung. Damit möchte sie die Zielsetzungen im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP von 2017 umsetzen.

Lesen Sie den Ausatz von Dr. Felix Pauli, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, und Ass. jur. Mats Hagemann in der Zeitschrift Umwelt und Planungsrecht (UPR) Nr. 1/2018, Seite 8.

Gerade im Zusammenhang mit der Planung von Windkraftanlagen tritt häufig die Problematik der Kumulation von Umweltauswirkungen von geplanten und weiteren entweder ebenfalls noch in der Planung befindlichen oder bestehenden Windkraftanlagen auf. Jüngst zeigte dies wieder eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.10.2017 – 8 B 709/17.

In seiner Sitzung vom 20.12.2017 hat der nordrhein-westfälische Landtag in 2. Lesung (gegen die Stimmen von SPD und Grünen) das Moratorium zur Landesbauordnung (Gesetz zur Änderung der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, Gesetzentwurf der Landesregierung: LT-Drs. 17/493) beschlossen. Das Moratorium sieht vor, das Inkrafttreten der bereits Anfang 2017 verkündeten Novelle zur Landesbauordnung um 12 Monate hinauszuschieben. Das Moratorium wurde noch am 27.12.2017 im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet. Die Novelle zur Landesbauordnung ist somit vorläufig nicht zum 28.12.2017 in Kraft getreten.

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