AKTUELLES
Beiträge aus allen Kompetenzfeldern
Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster hat die Beschwerden der Stadt Brilon und eines Investors gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 13.01.2017 als unbegründet zurückgewiesen. Der Beschluss des OVG ist nicht anfechtbar.
Die von Lenz und Johlen vertretene Berufungsklägerin, eine Projektentwicklerin für Windenergieanlagen, begehrt eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für zwei Windenergieanlagen in der Kulturlandschaft Mosel in der Nähe von zwei Burgen.
Vor dem VG Koblenz hat die Klägerin mit ihrer Verpflichtungsklage gegen den Ablehnungsbescheid der Behörde zunächst keinen Erfolg.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Urteil vom 27.04.2017 die Klagen zweier Gemeinden (Markt Wachenroth und Markt Mühlhausen) gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Mittelfranken für den sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn A 3 im Abschnitt von östlich Schlüsselfeld bis östlich der Anschlussstelle Höchstadt Nord vom 16. September 2015 abgewiesen (BVerwG 9 A 30.15; BVerwG 9 A 31.15).
3.000 Fachbesucher und 200 Aussteller: polis Convention setzt 2017 neue Maßstäbe