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Beiträge aus allen Kompetenzfeldern

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Beschluss vom 14. März 2017 (Az:.4 CN 3.16) den Europäischen Gerichtshof um Klärung gebeten, ob nationale Vorschriften über die Planerhaltung von Bebauungsplänen den Anforderungen des Unionsrechts genügen.

Mit Beschluss vom 17.08.2016 – 15 B 652/16 – hat das OVG Münster bestätigt, dass der für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen erforderliche wirtschaftliche Vorteil zu verneinen sein kann, wenn bei Beendigung der Ausbaumaßnahme feststeht, dass infolge der Verwendung mangelhaften Materials keine intakte und auf lange Zeit haltbare Anlage zur Verfügung gestellt wird. In dem konkreten Einzelfall hat das OVG eine solche Vorteilskompensation allerdings verneint.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte sich in einem Urteil vom 20.10.2016 mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen an der Erhaltung und Nutzung von Kirchenneubauten aus der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg unter dem Gesichtspunkt „Bedeutsamkeit für die Kirchenbaugeschichte als Teil der Geschichte des Menschen“ ein Denkmalwert besteht.

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