AKTUELLES
Beiträge aus allen Kompetenzfeldern
Die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags aus Anlass einer Veranstaltung ist nur zulässig, wenn diese im Vordergrund steht und nach Prognose mehr Besucher anzieht als die geöffneten Einzelhandelsbetriebe.
Der 7. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit zwei Urteilen vom 16. März 2017 (Az. 7 LC 80/15 und 7 LC 81/15) die Berufungen der Kläger gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 1. Oktober 2015 (Az. 2 A 26/14 und 2 A 27/14) zurückgewiesen, mit denen dieses ihre auf Aufhebung der Gorleben-Veränderungssperren-Verordnung gerichteten Klagen abgewiesen hatte.
Lenz und Johlen mit neuem Zuhause: Kölner Traditionskanzlei bezieht neues Gebäude am Rheinufer – Feierliche Eröffnung
Größer, heller und moderner – so präsentiert sich der neue Sitz der Kanzlei Lenz und Johlen am Kölner Rheinufer. Bereits zu Beginn des Jahres waren wir, die Rechtsanwälte und weiteren Mitarbeiter der Kölner Traditionskanzlei aus der Kaygasse in der Innenstadt, in die neuen Büros im Stadtteil Bayenthal umgezogen. Jetzt wurde am Gustav-Heinemann-Ufer Eröffnung gefeiert.
Bei der Frage, wer bauordnungsrechtliche Vorgaben in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zu erfüllen hat, differenziert der Bundesgerichtshof (BGH) im Urteil 09.12.2016 (Az. V ZR 84/16) klar danach, ob es sich um öffentlich-rechtliche Anforderungen an das Gemeinschaftseigentum handelt oder ob sie das Sondereigentum betreffen.