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In seiner Sitzung am 4. April 2017 hat der Rat der Stadt Köln das „Kooperative Baulandmodell Köln" (KoopBLM) fortgeschrieben. Erklärtes Ziel der Fortschreibung ist es, die Zahl der Anwendungsfälle im Interesse der Stärkung öffentlich geförderten Wohnungsbaus zu erhöhen, die Regelungen des Modells zu präzisieren und die Modellanwendung zu vereinfachen (vgl. Vorlage 3559/2016).

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