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Beiträge aus allen Kompetenzfeldern

Veranstaltung des Kölner Anwaltvereins vom 17. April 2018 im Verwaltungsgericht Köln und Finanzgericht Köln, Appellhofplatz

„Güterichter und Mediation in anhängigen Gerichtsverfahren. Was geht? Wie? Was geht nicht?“. Diese Fragen diskutierte Dr. Alexander Beutling als Teil des Podiums u.a. mit dem Minister der Justiz des Landes NRW, Peter Biesenbach, auf einer Veranstaltung im Finanz- und Verwaltungsgericht Köln am Appellhofplatz.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat am 17.04.2018 beschlossen, den LEP NRW, der erst 2017 in Kraft getreten ist, zu ändern. Die geplanten Änderungen betreffen u.a. die Windenergienutzung im Land NRW. Eine Abstandsregelung, dies sich bereits im Koalitionsvertrag findet und zwischenzeitlich vom Tisch zu sein schien, soll nunmehr als Grundsatz der Raumordnung in  Ziff. 10.2-3 des LEP NRW aufgenommen werden. Danach soll bei der planerischen Steuerung von Windenergieanlagen in Regionalplänen und in kommunalen Flächennutzungsplänen zu Allgemeinen Siedlungsbereichen und zu Wohnbauflächen den örtlichen Verhältnissen angemessen ein planerischer Vorsorgeabstand eingehalten werden. Hierbei ist ein Abstand von 1.500 m zu allgemeinen und reinen Wohngebieten vorzusehen. Dies gilt nicht für den Ersatz von Altanlagen (Repowering).
 

Was ist der Mensch? Die Kanzlei Lenz und Johlen sinniert nicht nur über Ihre rechtlichen Themen, sondern auch über das Leben und die Philosophie. Gemeinsam mit der Buchhandlung Goltsteinstraße in Bayenthal durften wir am 19.04.2018 den Philosophen und Bestsellerautor Wolfram Eilenberger in unseren Kanzleiräumen begrüßen und mit ihm und dem Journalisten und Literaturkritiker Hubert Winkels, Deutschlandfunk, als Moderator einen faszinierenden Abend erleben.

Der landwirtschaftliche Hofbetrieb i.S.d. § 46 WHG und dessen Grenzendurch das Gestaltungsrecht der Bundesländer

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