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Mit dem Urbanen Gebiet will Bundesbauministerin Barbara Hendricks das Leben in der Stadt attraktiver machen. Doch die gewünschte Nutzungsmischung von Wohnen und Gewerbe bringt einige planungsrechtliche Tücken mit sich, berichtet Thomas Lüttgau. 

Lesen Sie das gesamte Interview mit Dr. Thomas Lüttgau in der Immobilien Zeitung 39-40/2016 vom 29. September 2016 hier.

 

Ansprechpartner:

Dr. Thomas LüttgauDr. Thomas Lüttgau
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-25
E-Mail: t.luettgau[at]lenz-johlen.de

Mit dem am 13.09.2016 in öffentlicher Sitzung verkündeten Urteil (Aktenzeichen: 3 K 7695/15) hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf der Klage der Deutschen Umwelthilfe stattgegeben. Die Bezirksregierung Düsseldorf muss den seit Anfang 2013 geltenden Luftreinhalteplan Düsseldorf so ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des Grenzwertes für das gesundheitsschädliche Stickstoffdioxid in Düsseldorf enthält.

Hat es der Dienstherr in einem Beförderungsverfahren unterlassen, den unterlegenen Mitbewerber über seine Auswahlentscheidung zu informieren und ihm die Gelegenheit einzuräumen, die Entscheidung im Eilverfahren anzufechten, kann der unterlegene Mitbewerber die Beförderung ausnahmsweise auch nachträglich noch gerichtlich überprüfen lassen. Dieses Recht kann jedoch verwirkt werden, wenn der unterlegene Bewerber zu lange abwartet, bis er sich dagegen zur Wehr setzt. Das ist der Fall, wenn er über einen längeren Zeitraum untätig bleibt, obwohl ein Beamter in vergleichbarer Lage vernünftigerweise längst etwas gegen die Beförderung seines Konkurrenten unternommen hätte. Dies hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht nun entschieden.

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