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Beiträge aus allen Kompetenzfeldern

Die seit Januar 2016 geltende Neuregelung des Landes Nordrhein-Westfalen, wonach eine Ernennung zum Beamten grundsätzlich nur vor Vollendung des 42. Lebensjahres erfolgen kann, verstößt weder gegen das Grundgesetz noch gegen Unionsrecht. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 11.10.2016 entschieden (Az.: BVerwG 2 C 11.15).

Lesen Sie unseren Newsletter Immobilienrecht zu der für die Immobilienbranche sehr wichtigen Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 06.07.2016 (Az.: II R 5715).

 

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philipp libert klDr. Philipp Libert
Rechtsanwalt

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Das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung einer landesplanerischen Forderung nach der Aufstellung von Bebauungsplänen kann die kommunale Planungshoheit zurücktreten lassen.

Lesen Sie den Beitrag von Dr. Rainer Voß zum Beschluss des OVG Schleswig vom 14. Juli 2016, Az. 1 MB 26/1, in der Immobilien Zeitung 39-40/2016 vom 29. September 2016  hier.

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Dr. Rainer VoßDr. Rainer Voß
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Mit dem Urbanen Gebiet will Bundesbauministerin Barbara Hendricks das Leben in der Stadt attraktiver machen. Doch die gewünschte Nutzungsmischung von Wohnen und Gewerbe bringt einige planungsrechtliche Tücken mit sich, berichtet Thomas Lüttgau. 

Lesen Sie das gesamte Interview mit Dr. Thomas Lüttgau in der Immobilien Zeitung 39-40/2016 vom 29. September 2016 hier.

 

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Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon: 0221-973002-25
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