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Beiträge aus allen Kompetenzfeldern

         

 

Im Hagener Wissenschaftsverlag ist der Band "Öffentliches Baurecht"
aus der Reihe Fachanwaltslehrgänge der Hagen Law School
in dritter Auflage erschienen.

Nach der städtebaulichen Entwicklung des so genannten Medienhafens beabsichtigt die Landeshauptstadt Düsseldorf, im Anschluss an den Medienhafen weitere, brachliegende Flächen des Hafens umzunutzen und den Bürostandort mit Wohnanteilen in Mischgebietsstrukturen zu ergänzen, um so ein lebendiges und urbanes Stadtviertel zu schaffen.

Der 10. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster hat am 19.11.2015 entschieden, dass der Entwurf eines Bebauungsplans gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB der erneuten Auslegung bedarf, wenn nach der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes der Umweltbericht in beachtlicher Weise geändert wird (Az.: 10 D 84/13.NE).

Ein Pachtvertrag ohne Pflicht zur Erledigung öffentlicher Aufgaben stellt keine ausschreibungspflichtige Konzession dar (§§ 105, 148 ff.GWB). Dies gilt auch, wenn der Pächter verpflichtet wird, den Pachtgegenstand baulich instand zu halten.

Lesen Sie zum Urteil des KG vom 22.01.2015 (Az.: 2 U 14/14 Kart) den Beitrag von Rechtsanwalt Martin Hahn in der Immobilen Zeitung 29/2016 vom 21.07.2016  hier.

 Ansprechpartner:

martin hahn gr

Martin Hahn
Rechtsanwalt

Telefon: 0221-973002-93
E-Mail: m.hahn[at]lenz-johlen.de

 

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